Michael Kühner - Ihr Schornsteinfegermeister
Fachmann für Brand- und Umweltschutz sowie Energieeinsparung
Bitte informieren Sie umgehend Ihren zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zwecks Durchführung einer Abnahme. Diese Abnahme nach Installation und vor Inbetriebnahme ist gemäß §79 Abs.2 LBauO RLP gesetzlich vorgeschrieben. Bei dieser Abnahme vor Ort überprüft Ihr Bezirksschornsteinfeger nochmals die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften (FeuVO), ordnungsgemäße Verbrennungsluftversorgung sowie die sichere Abführung der Rauchgase. Die Abnahme vor Inbetriebnahme dient somit sowohl Ihrer Sicherheit als auch dem Gebäudeschutz. Über das Ergebnis der Abnahme erhalten Sie eine Bescheinigung.